Allgemeine Geschäftsbedingungen
Download AGB Stand Dezember 2015
Geltungsbereich
In der grafischen Industrie gelten die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Köpflipartners AG, im folgenden «Auftragnehmer» genannt.
Offerten
Ohne anderslautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten auf vollständigen, zur Berechnung geeigneten Unterlagen und Daten, sowie verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten Inhalts-, Stand- und Massangaben. Angebote, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 90 Tagen. Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, dass er trotz erstellter Offerte ohne Kostenfolge von dieser zurücktreten kann, sofern ihm vor Offertstellung der Inhalt nicht bekannt war.
Inhalt Auftrag
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Erstellung der in Auftrag gegebenen Drucksache und der Auftraggeber zur Bezahlung sämtlicher anfallender Kosten. Darunter fallen auch die Kosten für die Herstellung oder Bearbeitung von Daten, die separat ausgewiesen werden können. Eine Herausgabepflicht des Auftragnehmers für diese Daten, Arbeitsunterlagen und Werkzeuge besteht für den Auftragnehmer jedoch nicht; es sei denn, dies werde ausdrücklich im Auftrag vereinbart.
Preise
Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise zuzüglich MwSt. Allfällig anfallende Transportkosten sind speziell auszuweisen. Sie verstehen sich vorbehältlich eventueller Materialpreisaufschläge, die vor Auftragsbeendigung eintreten können und deren Preiskonsequenzen dem Auftraggeber mitgeteilt werden müssen.
Aufträge für Dritte
Will der Auftraggeber den Auftrag auf Rechnung eines Dritten oder mit dem Ziel, die Rechnung an einen Dritten zu stellen, abschliessen, bleibt er weiterhin Vertragspartei des Auftragnehmers und damit in Bezug auf die Bezahlung Schuldner; es sei denn, er weise sich bei Vertragsabschluss schriftlich als bevollmächtigter Vertreter des Dritten aus.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Abgelieferte Ware bleibt bis zum Zahlungseingang Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer kann auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden. Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, entweder für Material und Fremdarbeit, oder weil sich die Auftragsabwicklung über mehr als zwei Monate erstreckt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Vorauszahlungen zur Deckung seiner Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit sind in der Auftragsbestätigung festzuhalten. Auf Verlangen des Auftraggebers eingekaufte Papiere und Kartons, die nicht innerhalb von drei Monaten zur Verwendung gelangen, werden vom Auftragnehmer unter Belastung der damit verbundenen Umtriebe fakturiert.
Lieferfristen
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Manuskripte oder Daten, Gut zum Druck usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt beim Auftragnehmer eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Druckunterlagen beim Auftragnehmer und enden mit dem Tage, an dem die Drucksachen den Betrieb des Auftragnehmers verlassen.Wird das Gut zum Druck nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist der Auftragnehmer nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche den Auftragnehmer kein Verschulden trifft (z. B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Auftragnehmer für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Bei Terminüberschreitungen haftet der Auftragnehmer höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt.
Abnahmeverzug
Nimmt der Auftraggeber die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers selbst auf Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern.
Skizzen und Entwürfe
Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Originale und fotografische Arbeiten werden berechnet gemäss nachstehenden Geschäftsbedingungen (Gestaltung und Entwicklung – Engineering), auch wenn kein entsprechender Auftrag erteilt wird.
Urheberrechte
Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Anderweitige Verwendungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Eigentumsrechte an Daten und Urheberrechte des Auftraggebers
Allfällige Eigentumsrechte an Daten und Urheberrechte des Auftraggebers bleiben gewahrt. Der Auftraggeber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die zur Verfügung gestellten Daten aufbewahrt oder herausgegeben werden; es sei denn, dies werde ausdrücklich im Druckvertrag vereinbart.
Reproduktionsrecht
Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Auftraggeber die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren Wiederbenutzung.
Reproduktionsunterlagen, Werkzeuge
Die vom Auftragnehmer erstellten Arbeitsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Daten, Satz, Montagen, Druckplatten usw.) und Werkzeuge (Stanzformen, Prägeplatten usw.) bleiben Eigentum des Auftragnehmers.
Mehraufwand
Vom Auftraggeber oder dessen beauftragten Vermittler gegenüber dem Angebot verursachten Mehraufwand (wie Vorlagen- und Manuskriptbereinigung bzw. -überarbeitung, Zusatzbearbeitung von Datenträger oder Text-/Bilddaten sowie bei mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen) wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
Autorkorrekturen
Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen im Umbruch und dergleichen) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach aufgewendeter Zeit zusätzlich berechnet.
Branchenübliche Toleranzen
Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.), bleiben vorbehalten. Soweit dem Auftragnehmer durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden des Auftragnehmers.
Mehr- oder Minderlieferung
Mehr-, oder Minderlieferungen bis 10 % des bestellten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20 % – können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.
Vom Auftraggeber geliefertes Material
Vom Auftraggeber beschafftes Material ist dem Auftragnehmer frei Haus zu liefern. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität und Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Materials auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Abrufaufträge
Die bei Abrufaufträgen entstehenden Mehrkosten für Beanspruchung des Lagers und die Verzinsung des im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit, Material) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Lieferungen, Verpackung
Bei Lieferung der Ware in einer Sendung an eine Stelle in der Schweiz (Talbahnstation) sind die Verpackungs- und Transportkosten im Preis inbegriffen (Ausnahmen bilden Kleinst- und Kleinaufträge). Davon abweichende Speditionsarten werden dem Auftraggeber nach Aufwand in Rechnung gestellt. Paletten, Behälter und Kisten werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert 4 Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand und franko zurückgesandt werden.
Mängelrüge
Die vom Auftragnehmer gelieferten Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen.Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang zu erfolgen, ansonst die Lieferung als angenommen gilt. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener Frist eine Wiedergutmachung des Schadens.
Haftungsbeschränkungen
Dem Auftragnehmer übergebene Manuskripte, Daten, Originale, Fotografien usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Objekte werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu versichern bzw. zu tragen. Eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für allfällige weiter geltend gemachte, direkte oder indirekte Schäden aus Mängeln, wird, vorbehältlich zwingender Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes vom 1.1.1994, gegenüber dem Endverbraucher wegbedungen.
Bei elektronischen Daten und Datenübernahme
Für vom Auftraggeber angelieferte Daten, die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeitenden Dateien wird vom Auftragnehmer nicht übernommen. Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf von ihm verursachte Fehler, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Verwendete Sprachen
Bezüglich Spracheigenschaft, Grammatik oder Syntax in den Unterlagen, die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber geliefert werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Kontroll- und Prüfdokumente
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, Kopien, Dateien usw.) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem Gut zum Druck und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Der Auftragnehmer haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom Auftraggeber innerhalb 24 Stunden schriftlich bestätigt werden, ansonsten keine Rechtswirkungen abgeleitet werden können. Verzichtet der Auftraggeber auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten, so trägt er das volle Risiko. Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf grobes Verschulden.
Archivierung von Arbeitsunterlagen
Eine Archivierungspflicht für Arbeitsunterlagen (Daten, usw.) besteht für den Auftragnehmer nicht; es sei denn, dies werde ausdrücklich vereinbart. Wird zusätzlich der Druckvertrag mit einem Archivierungsvertrag ergänzt, so erfolgt die Archivierung auf Gefahr des Auftraggebers und wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Jede Haftung des Auftragnehmers für den Verlust oder Beschädigung von Daten bzw. den weiteren Arbeitsunterlagen wird wegbedungen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Teile ist Neuenhof (AG). Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte von Neuenhof zuständig, sofern keine andere Abmachung getroffen wird. Anwendbar ist Schweizerisches Recht.
Anerkennung
Die Erteilung eines Auftrages schliesst die Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber ein.
Geschäftsbedingungen
Gestaltung und Entwicklung – Engineering
Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Köpflipartners AG, im folgenden «Gestalter» genannt. Sie sind integrierender Bestandteil des Entwicklungsauftrages. Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform.
Leistungen des Gestalters
Der Gestalter erbringt folgende Leistungen im Bereich der Produktegestaltung und der visuellen Kommunikation:
- Briefing, Pflichtenheft und Lastenheft
- Auftragsvorbereitung und Auftragsplanung
- Konzeption und Gestaltungidee
- Detailgestaltung und Ausführung
- Realisation und Produktionsüberwachung
Für weitere Leistungen, insbesondere im Bereich Textredaktion, Lektorat, Korrektorat, arbeitet der Gestalter nach den Richtlinien der SDA (Swiss Design Association).
Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis
Der Gestalter verpflichtet sich, ihm anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.
Geistiges Eigentum und Erstnutzung
a) Das Urheberrecht an allen vom Gestalter geschaffenen Werken (Konzepte, gestalterische Ideen, usw.) verbleibt beim Gestalter. Die dem Auftraggebe eingeräumten Nutzungsrechte ergeben sich aus dem Entwicklungsauftrag und gehen erst mit vollständiger Bezahlung des Entwicklerlohnes auf den Auftraggeber über. Enthält der Entwicklungsauftrag keine Abreden über die Nutzungsrechte, ist der Kunde berechtigt, die Gestaltung für die Erstnutzung seiner Produkte zu verwenden, soweit diese durch den Gestalter produziert werden. Bezüglich Vertriebskanälen und Vertriebsregionen unterliegt die Nutzung den im Entwicklungsauftrag bezeichneten Beschränkungen.
b) Das Recht zur Herstellung bei einem Dritten und zur Abänderung der Gestaltung bedarf der vorgängigen ausdrücklichen Zustimmung des Gestalters unter Bekanntgabe des Produktionsbetriebes bzw. Offenlegung der gewünschten Änderungen. Ohne sein Einverständnis dürfen weder Änderungen an der Gestaltung noch an Details vorgenommen werden.
c) An unentgeltlichen Entwicklungsleistungen erwirbt der Kunde keinerlei Nutzungsrechte (Machbarkeitsstudien, Wettbewerbe).
d) Das Originalwerk bleibt Eigentum des Gestalters. Der Kunde hat daran keinerlei Besitzanspruch.
e) Der Kunde sichert dem Gestalter zu, dass von ihm angelieferte Grafiken und Daten keine Rechte Dritter verletzen. Er besorgt sich allfällig erforderliche Rechte Dritter (Lizenzen, Copyrights, Konzessionen u.a.) selber. Der Gestalter bemüht sich nicht um die Einholung derselben, es sei denn, der Kunde erteile hierfür den Auftrag. Der Gestalter handelt diesfalls im Auftrag und mit Vollmacht des Kunden und übernimmt selbst keine finanziellen Verpflichtungen aus dem Erwerb solcher Rechte.
Externe Zulieferung
Im Rahmen und auf Rechnung des Auftraggebers veranlasst der Gestalter Leistungen Dritter, welche für Entwurfsarbeiten und zur Realisierung von reproduktionsreifen Vorlagen notwendig sind.
Aufbewahren von Unterlagen
Der Gestalter ist verpflichtet, Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen usw. für die Dauer von einem Jahr nach Fertigstellung bzw. Ablieferung an seinem Geschäftssitz aufzubewahren. Darüber hinaus ist er ohne anderslautende schriftliche Weisung des Auftraggebers von der weiteren Aufbewahrung befreit. Sollten die Unterlagen länger aufbewahrt werden, sind die Bedingungen separat zu vereinbaren.
Einzelpräsentationen
Preise für Einzelpräsentationen werden vor Arbeitsbeginn abgesprochen. Im Übrigen sind die nachfolgenden Honorarbestimmungen anzuwenden.
Honorar
Auftragsvorbesprechung
In der Regel sind die Besprechungen bis zum Zustandekommen des ersten Auftrages kostenfrei. Für Leistungen ab Erteilung des Auftrags gelten die Honorarabreden im Auftrag.
Folgenutzungen, Ergänzungshonorar und Honorarzuschläge
a) Allfällige Folgenutzung für andere Zwecke (Medien) bzw. für andere Märkte oder andere Produkte und Dienstleistungen sind nach folgenden Regeln gesondert abzugelten:
- 25–50% des Honorars für jeden zusätzlichen Einsatz.
- 50–100% des Honorars für jeden zusätzlichen Markt bzw. jedes zusätzliche Produkt oder jede zusätzliche Dienstleistung
b) Für folgende Gestaltungsaufgaben (Neuentwicklungen) kann vorgängig mit der Auftragserteilung zusätzlich eine Abgeltung des Nutzungsrechtes vereinbart werden:
- Kennzeichnungselemente, insbesondere Signete, Wortmarken, Bildmarken 100–500% des Honorars.
- Verpackung jeglicher Art 50–200% des Honorars.
- Speziell beabsichtigte Systemlösungen (typographische und layoutmässige Gestaltungssysteme oder Prinzipien), die im Sinne von Richtlinien immer wieder oder für eine Serie von Anwendungen genutzt werden können.
Die Abgeltung der Nutzungsrechte gemäss lit. a) und b) ist einmalig und mit der ersten Verwendung geschuldet.
Reduktion oder Annullierung des Auftrages
Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat der Gestalter Anspruch auf das Honorar gemäss vorstehenden Bestimmungen und «Pro-Rata-Temporis». Darüber hinaus hat er das Recht
a) auf Verrechnung der Unkosten und Vorleistungen
b) auf Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion und Annullierung ergebender Schäden.
c) ausdrücklich auf Wunsch des Kunden vorreservierte Zeit (auch bei Nichtnutzung seitens des Kunden) vollumfänglich zu verrechnen.
Zahlungsbestimmungen
a) Nach Beendigung der jeweiligen Arbeitsphase stellt der Gestalter Rechnung, welche innert 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen ist. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat der Gestalter Anspruch auf angemessene Akonto-Zahlungen.
b) Folgender Zahlungsmodus kann geltend gemacht werden:
- 30% Anzahlung vor Arbeitsbeginn
- 30% Barzahlung bei Ablieferung der geleisteten Arbeiten
- 40% netto innert 30 Tagen
Wird dieser Zahlungsmodus geltend gemacht und nicht eingehalten, ist der Gestalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und weitere Vertragsleistungen zu verweigern bzw. verspätet zu leisten. Schadenersatzansprüche werden in diesem Fall ausdrücklich vorbehalten.
Anwendbares Recht und Gerischtsstand
Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Gestalter unterstehen Schweizerischem Recht. Soweit die Geschäftsbedingungen des SDA-Grafikers nichts Abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in Art. 394 ƒƒ. über den einfachen Auftrag.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Neuenhof (AG)